Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) |
zugelassener Rechtsanwalt seit 2002 | Fachanwalt für Strafrecht seit 2005
Besonderer Tätigkeitsschwerpunkt:
Jugendstrafrecht | Betäubungsmittelstrafrecht | Wirtschafts- und Steuerstrafrecht | Sexualstrafsachen | Kapitalstraftaten | Verteidigung in Staatsschutzangelegenheiten
Rechtsanwalt Marvin Schroth ist Mitglied u.a. in folgenden Organisationen:
Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. |
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Kompetenz schwarz auf weiß
Unter anderem hat Herr Schroth an diesen Handbüchern, Kommentaren und Formularsammlungen mitgewirkt:
Rechtsanwalt Marvin Schroth wurde 1973 in St. Gallen/Schweiz geboren. In der Zeit von 1994 bis 2000 studierte Herr Schroth Rechtswissenschaften verbunden mit einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. In Bayreuth leistete er auch den Referendarsdienst mit den Schwerpunktbereichen Wertpapierrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Kapitalgesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht ab.
Noch vor dem Referendariat absolvierte Herr Schroth den theoretischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht. Im Jahr 2005 wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg gestattet, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Neben seinem Jurastudium beendete Herr Schroth auch die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung mit dem Schwerpunktbereich „Finanzen und Banken“ und ist deshalb berechtigt, die Bezeichnung „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“ zu führen.
Im März 2018 wurde Herr Schroth durch den Baden-Württembergischen Minister der Justiz und für Europa zum Mitglieds des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe ernannt und 2 Jahre später zum Vorsitzenden Richter der 2. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe bestellt.
Während seiner Studien- und Referendarszeit in Bayreuth war Herr Schroth am Lehrstuhl für Straf – und Strafprozessrecht bei Prof. Dr. Gerhard Dannecker beschäftigt. Er übernahm dabei u. a. einzelne Lehrveranstaltungen im Bereich der Kriminologie sowie Rechtsinformatik und wirkte bei der Konzeption und Ausgestaltung einer Fortbildungsreihe für Banken, Inkassounternehmen und Schuldnerberatungsstellen für ein großes Fortbildungsinstitut mit.
Von 2002 bis Ende 2006 war Herr Schroth in der Kanzlei Endriss, Müller & Kollegen in Freiburg als Rechtsanwalt tätig. Entsprechend seiner Neigung bearbeitete er dort hauptsächlich strafrechtliche Mandate, insbesondere aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, des Jugendstrafrechts sowie des Wirtschaftstrafrechts. Zu Beginn 2007 wechselte Herr Schroth in die Kanzlei Schroth, Kiesinger & Kollegen nach Karlsruhe und bearbeitete auch hier fast ausschließlich strafrechtliche Mandate, wobei neben dem Wirtschaftsstrafrecht ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit im Bereich des Jugendstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Sexualstrafrechts sowie des Kapitalstrafrechts liegt. Im April 2016 ging daraus die Kanzlei SCHROTH § Kollegen hervor.
Herr Schroth ist Mitglied im Anwaltsverein Karlsruhe e.V., in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV sowie bei den Deutschen Strafverteidigern e. V. Daneben ist er Vorstandsmitglied und Schatzmeister im Verein der Baden-Württembergischen Strafverteidiger e. V. sowie im Vorstand der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. Weiterhin ist er u.a. im Verwaltungsrat der Hardtstiftung Karlsruhe, Mitglied im Förderverein des Instituts für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht der Universität Trier (ISP) e.V. sowie des Vereins für Jugendhilfe Karlsruhe e.V. oder des Fördervereins Michl e.V.
Neben der praktischen Arbeit als Strafverteidiger veröffentlicht Herr Schroth regelmäßig in Zeitschriften zu verschiedenen strafrechtlichen und berufsrechtlichen Themen. Nach dem Tod des Kollegen Endriss übernahm er die Neubearbeitung das Kapitel „Strafrechts“ der „AnwaltFormulare“ im DAV-Verlag und führt dieses seither in der nunmehr 10. Auflage fort. Für die aktuelle 5. Auflage der „Anwaltformulare – Strafrecht“ im C.F. Müller Verlag verfasste er den Abschnitt „Strafverfahren und Presse“ sowie das Kapitel „Tätigkeit für den Geschädigten bzw. für den Zeugen einer Straftat“. Er ist ferner auch in der 3. Auflage Mitautor des Kapitels „Sexualstrafrecht“ im Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung im Beck-Verlag sowie Kommentator im „AnwaltKommentar StGB“, der in der 3. Auflage im C.F. Müller Verlag erschienen ist. Schließlich ist er Co-Autor des Werkes „Schroth/Schroth: Die Rechte des Verletzten im Strafprozess“, das in der 3. Auflage in der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ ebenfalls im C.F. Müller Verlag erschienen ist. Weiterhin verfasst Herr Schroth diverse Rezessionen für Zeitschriften und Verlage.
In der Freiburger Zeit war Herr Schroth ferner als Dozent an der Berufsakademie Lörrach tätig. Die Vorlesung umfasste die Gebiete „Strafrecht“ sowie „Strafprozessrecht“. Zwischenzeitlich hat Herr Schroth für die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe den Baustein „Strafrecht und Strafprozessrecht“ im Rahmen der Berufsqualifizierung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ übernommen und wurde zudem von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zum Mitglied des gemeinsamen Prüfungsausschusses der RAK Freiburg, Karlsruhe und Tübingen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht bestellt.
Seit 2011 beteiligt sich Herr Schroth schließlich an der universitären Ausbildung an der Universität Trier im Rahmen des strafrechtlichen Moot Courts am Lehrstuhl von Prof. Zöller, der inzwischen Lehrstuhlinhaber in München ist, und hält regelmäßig Vorträge zu strafrechtlichen Themen.